Metzgerinnung Oberland
Kerschensteinerstraße 3 • 82362 Weilheim
Telefon: 0881 / 43 91
E-Mail: ed.dnalrebo-hwk@ofni

Geschäftszeiten:

Mo – Do: 8.00 – 12.30 Uhr
Mo – Do: 14.00 – 16.30 Uhr
Fr: 8.00 – 12.30 Uhr

Arbeitsrecht

Du bist Inhaber:in oder Beschäftige:r bei einem unserer Innungsmitglieder und dir in manchen arbeitsrechtlichen Belangen unsicher? Wende dich mit deinen Fragen oder Problemen gerne an die Kreishandwerkerschaft Oberland und lass dich beraten. Auch die Expertinnen und Experten des Metzgerhandwerks Bayern stehen dir als kompetente Ansprechpartner:innen jederzeit zur Verfügung.

Zum Metzgerhandwerk Bayern

Lebensmittelrecht

Die Kolleginnen und Kollegen vom Metzgerhandwerk Bayern – dem Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk – beantworten dir sämtliche Fragen zum Thema Lebensmittelrecht, die du auf dem Herzen hast. Auch wenn du allgemeine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Fragen hast oder in Sachen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Beratung brauchst, stehen dir das Metzgerhandwerk Bayern mit Rat und Tat zur Seite.

Lass dich beraten!

Internet- & Onlinerecht

Was du im Unternehmen beachten solltest

Normalerweise hat man als Handwerker:in keinen Schreibtischjob, doch als Unternehmer:in muss man sich mit Büroarbeit auseinandersetzen. Und als Arbeitgeber:in sollte man klar definieren, wie im eigenen Unternehmen bei Arbeiten am PC der Datenschutz und die private Nutzung des Internets gehandhabt werden. Rechtliche Grundlagen, die dabei beachtet werden müssen, erfährst du auf der Website der IHK München und Oberbayern.

Informationen zur Künstlersozialversicherung

Grundsatz: Für alle „künstlerischen Leistungen“ muss man als Auftraggeber:in einen Beitrag in Höhe von z. Zt. 4,9 % in die Künstlersozialversicherung einbezahlen. Dies wäre der Fall, wenn du z. B. deine Website von einem externen Dienstleistungsbetrieb pflegen lässt, oder eine:n Grafiker:in mit der Erstellung eines Prospektes beauftragst. Der Gesetzgeber hat allerdings den Gesetzestext so formuliert, dass der Laie bzw. die Laiin auch bei genauem Durchlesen den Inhalt des Gesetzes wohl nicht verstehen wird. Daher solltest du als Betreiber:in einer abgabepflichtigen Firma den Vorgang der Künstlersozialversicherung melden. Diese prüft die Abgabepflicht und entscheidet abschließend. Einen entsprechenden Meldebogen kannst du auf der Website der Künstlersozialkasse herunterladen oder direkt bei der Kasse anfordern.